
Der Nachwuchswettbewerb der Handwerksjugend findet im Kontext der Berufsausbildung statt. Begabte Lehrlinge sollen so in ihrer beruflichen Entwicklung gefördert werden.Mit vollem Namen heißt er
Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks – Profis leisten was (PLW).
Zur Teilnahme berechtigt sind junge Gesellinnen und Gesellen, die ihre Prüfung in der Zeit vom Herbst des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt und zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks wird in 4 Stufen und zwar auf der Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene durchgeführt.
Nur die besten Gesellinnen und Gesellen schaffen es bis in die Finals des Bundesentscheides.Die Anforderungen orientieren sich weitgehend an der Gesellenprüfung. In der Regel wird der beste Lehrling jeder Innung zugelassen, sofern seine Wettbewerbsarbeit vom zuständigen Bewertungsausschuss mit der Note „gut“ bewertet wurde.
Neben den allgemeinen Richtlinien des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks hat der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks besondere, berufsspezifische Wettbewerbsbedingungen erarbeitet, die für den finalen Bundesentscheid, aber auch für die unteren Wettbewerbsstufen als Richtlinien gelten.
Ansprechpartner für die Wettbewerbe auf lokaler und regionaler Ebene sind die Innungen und Landesverbände vor Ort.
